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Erbrecht

Im Erbrecht kommt es nicht nur auf die erforderliche Fachkompetenz an, sondern auch darauf, neben den wirtschaftlichen auch die persönlichen Verhältnisse sowohl auf Seite des Testierenden als auf Seiten der Erben zu berücksichtigen. Zu meiner Tätigkeit gehört die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Übernahme von Testamentsvollstreckungen, was insbesondere, wenn Minderjährige als Erben in Betracht kommen, notwendig erscheint. Auch wenn Auflagen durchgesetzt werden sollen, ist die Bestellung eines Testamentsvollstreckers notwendig. Schließlich bedarf es in vielen Fällen der Prüfung, ob nicht unter Ausschlagung der Erbschaft Pflichtteilsansprüche bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend zu machen sind.

Zu diesen Tätigkeitsgebieten gehören:

  • die Klärung der rechtlichen Stellung
  • die Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften
  • die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • die Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • die Geltendmachung von Vermächtnissen
  • die Abwehr von unberechtigten Vermächtnisse
  • die Abwehr von unberechtigten Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Tätigkeiten bei einem überschuldeten Nachlass
  • Betreuungsrecht
  • Testament und Testamentsgestaltung
  • Testamentsanfechtung
  • Nachlassverwaltung
  • Erbprozesse